Landesarbeitsgemeinschaft

der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Schleswig-Holstein

Herzlich willkommen bei dem Internetauftritt der LAGPsy-SH!
In der Landesarbeitsgemeinschaft "LAGPsy-SH" arbeiten die Ärztlichen Leiterinnen und Leiter der Kliniken und Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Schleswig-Holstein eng zusammen.

Alle Veranstaltungen der Weiterbildungsverbünde (WBV) für unsere Assistenzärzte werden zukünftig hier zu finden sein.

Die WBV sind in drei Regionen (Nord, Süd-West, Süd-Ost) gegliedert, wobei es den Teilnehmenden freisteht, Veranstaltungen jeder anderen Region zu besuchen.

Tagungstermine der LAG im Jahr 2023

Dienstag, 14.02.2023 in Rendsburg

Dienstag, 13.06.2023 in Neumünster

Dienstag, 14.11.2023 in Rickling jeweils 14 bis 17 Uhr

Weiterbildungsverbünde
- alle Fortbildungen der Kliniken auf einer Seite

Die Weiterbildungsverbünde (WBV) sind in drei Regionen (Nord, Süd-West, Süd-Ost) gegliedert, wobei es den Teilnehmenden freisteht, Veranstaltungen jeder anderen Region zu besuchen. Die jeweiligen Fortbildungsangebote finden Sie unten.

Dieser Bereich ist gerade in Arbeit!

Aktuell

Am 20. September: Anmelden, Kommen und Vernetzen: Treffen der norddeutschen Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Flensburg

05.09.2023 - Die Villa Paletti lädt ein!

Aus den Weiterbildungsverbünden

Weiterbildungsverbund Nord

Information und Anmeldung:   Weiterbildung-WB-Nord-2023.pdf  

WAS: Die Fortbildungen sind für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Weiterbildung und darüber hinaus für interessierte externe Fachkräfte und weitere Berufsgruppen geeignet. 
WER: Der Fortbildungskalender "Weiterbildungsverbund Nord" ist gemeinschaftlich organisiert von den    Fachkliniken der DIAKO in Flensburg und in Breklum   und dem    Psychiatrischen Zentrum Kropp
 

Weiterbildungsverbund Süd-West

 Information und Anmeldung:   Weiterbildung-WB-Süd-West-2022.pdf

Die Fortbildungen der Region "Süd-West" richten sich an alle Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Weiterbildung sowie an alle interessierten Kolleginnen und Kollegen weiterer Berufsgruppen. Der Fortbildungsplan wurde erstellt in Kooperation zwischen folgenden Kliniken:

Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH  - https://www.westkuestenklinikum.de/medizin-pflege/medizinische-fachbereiche/psychiatrie/
Imland Klinkum Rendsburg - https://www.imland.de/medizinische-versorgung/medizinische-fachbereiche/psychiatrie-und-psychosomatik/
Klinikum Itzehoe - https://www.klinikum-itzehoe.de/kliniken/zentrum-fuer-psychosoziale-medizin
FEK Neumünster - https://www.friedrich-ebert-krankenhaus.de/medizinische-fachbereiche-und-pflegedienst/kliniken/psychiatrie/
Sana Klinikum Elmshorn - https://www.sana.de/regiokliniken/medizin-pflege/psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik
Psychiatrisches Krankenhaus Rickling - https://landesverein.de/psychiatrischen-krankenhaus-rickling/

Allgemeine Bestimmungen (Auszug aus dem Vertrag der LAG 1999/2000):

  1. Ziel des Weiterbildungsverbundes. Die zur Weiterbildung im Fach „Psychiatrie und Psycho-therapie“ befugten Ärztinnen und Ärzte der Krankenhäuser und Abteilungen für Psychiatrie bzw. für Psychiatrie und Psychotherapie in Schleswig-Holstein schließen sich zu einem Weiterbildungsverbund zusammen.
  2. Form des Weiterbildungsverbundes. Der Weiterbildungsverbund ist ein informeller Zu-sammenschluss von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel, Weiter-bildungsinhalte zu vermitteln.
  3. Zweck des Weiterbildungsverbundes. Zweck des Weiterbildungsverbundes ist die Zusammen-arbeit der genannten Personen im Bereich der Weiterbildung.
  4. Grundlagen. Grundlage der Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte sind die Weiterbildungs-ordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie die Ausführungsbestimmungen zum Inhalt der Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.
  5. Vertragliche Beziehung. Das bestehende Vertragsverhältnis der durch den Verbund weiterzu-bildenden Ärztinnen und Ärzte mit dem jeweiligen Krankenhausträger wird durch den Weiterbildungsverbund nicht berührt.
  6. Weiterbildungsverbund und Ärztekammer. Der Weiterbildungsverbund stellt gegenüber der Ärztekammer Schleswig-Holstein das Angebot der in der Weiterbildungsordnung bzw. den Ausführungsbestimmungen aufgeführten Inhalte sicher. Die fachliche Beurteilung und die Bestätigung der Absolvierung der vorgegebenen Inhalte bleiben grundsätzlich den zur Weiterbildung befugten Ärzten der jeweiligen Weiterbildungsinstitution vorbehalten.
  7. Weiterbildungszeit. Die Weiterbildungszeit, die im Rahmen des Weiterbildungsverbundes attestiert werden kann, entspricht der Zeitdauer, für die die jeweilige Ausbildungsinstitution eine Weiterbildungsbefugnis im jeweiligen Fach besitzt.
  8. Kosten. Die Weiterbildung erfolgt für Teilnehmer des Weiterbildungsverbundes grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten. Für einzelne Veranstaltungen können jedoch Teilnahmegebühren zur Kostenerstattung erhoben werden.
  9. Weiterbildung außerhalb des Verbundes. Im  Bereich der Selbsterfahrung und der externen Supervision gibt es für die Teilnehmer des Weiterbildungsverbundes die Möglichkeit, diese in Abstimmung mit dem zur Weiterbildung Befugten außerhalb des Weiterbildungsverbundes zu absolvieren und dies gegenüber den jeweils zuständigen zur Weiterbildung befugten Ärzten nachzuweisen.
  10. .Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch des in der Weiterbildung befindlichen Teilnehmers bzgl. der zu vermittelnden Inhalte an den Weiterbildungsverbund besteht nicht.
Weitere Informationen über die LAG-SH

Die LAG stellt die eigenständige Vertretung der Leiterinnen und Leiter der Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Schleswig-Holstein dar. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und basiert auf den gemeinsamen Zielen, die durch die Mitglieder definiert werden.

In der LAG sind die Ärztlichen Leiterinnen und Leiter der Kliniken organisiert, deren Aufgabe in der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen besteht. Dieses geschieht im Rahmen eines breiten psychiatrischen und psychosomatischen Angebotes im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Alle Kliniken nehmen an der Pflichtversorgung teil und sehen damit ihren Auftrag auch in der akuten und notfallmäßigen Versorgung der Menschen.

Das Betätigungsfeld der LAG sind sämtliche Belange des Faches Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, insbesondere die Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Menschen und deren Finanzierung, die Fort- und Weiterbildung der in den Kliniken beschäftigten Ärzte sowie die Vertretung der Anliegen und Interessen der Kliniken in der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber sonstigen Gremien und Institutionen.

AMEOS Klinikum Heiligenhafen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
www.ameos.eu

AMEOS Klinikum Neustadt
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
www.ameos.eu

AMEOS Klinikum Lübeck
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
www.ameos.de

DIAKO Nordfriesland - Breklumer Fachklinik für Psychiatrie,  Psychosomatik und Psychotherapie
www.diako-nf.de

DIAKO Nordfriesland - Flensburger Fachklinik für Psychiatrie,  Psychosomatik und Psychotherapie
www.diako-nf.de

Diakoniewerk Kropp
www.diakonie-kropp.de

Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster
www.fek.de

Heinrich Sengelmann Krankenhaus Bargfeld – Stegen
www.heinrich-sengelmann-kliniken.de

Helios Klinik Schleswig
www.helios-gesundheit.de/kliniken/schleswig

Johanniter Krankenhaus Geesthacht
www.johanniter.de/johanniter-kliniken/johanniter-krankenhaus-geesthacht

Klinikum Elmshorn
www.sana.de/regiokliniken/medizin-pflege/psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik

Klinikum Itzehoe -  Zentrum für Psychosoziale Medizin
www.klinikum-itzehoe.de

Imland Klinik Rendsburg
www.imland.de

Psychiatrisches Zentrum Rickling
www.landesverein.de

Westküstenklinikum Heide
www.wkk-online.de

seit 2021: PD Dr. Sebastian Rudolf, Schleswig

2017-2020: Dr. Frank Helmig, Flensburg
2011-2016: Prof. Dr. Matthias R. Lemke, Bargfeld-Steegen
2006-2011: Hans-Joachim Schwarz, Rickling
2003-2005: Prof. Dr. Josef Aldenhoff, Kiel
1999-2003: Prof. Dr. Arno Deister, Itzehoe

In unseren Arbeitskreisen wird Wissen erarbeitet, diskutiert, voneinander gelernt und unterstützt.

Zur Aufgabenverteilung haben sich innerhalb der LAG bislang folgende Arbeitskreise gebildet:

Fort- und Weiterbildung: Prof. Fritz Hohagen, Lübeck; Prof. Arno Deister, Itzehoe; Dr. Anna Christina Schulz-Dubois, Rendsburg; Dr. Rolf Drews, Neumünster

Rechtliche Grundlagen: Dr. Sebastian Rudolf, Schleswig; Dr. Frank Helmig, Flensburg

Migrationspsychiatrie: Dr. Nikolas Kahlke, Rickling

Eltern-Kind-Behandlung in der Psychiatrie: in Planung

Zudem bestehen eigenständige Landesarbeitsgemeinschaften der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und der Psychiatrischen Tageskliniken.

Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft der ärztlichen Leiterinnen und Leiter der Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Schleswig-Holstein (LAG)

Definition, Aufgaben und Ziele:

Die LAG stellt die eigenständige Vertretung der Leiterinnen und Leiter der Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Schleswig Holstein dar. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und basiert auf den gemeinsamen Zielen, die durch die Mitglieder definiert werden.

In der LAG sind die Ärztlichen Leiterinnen der Kliniken organisiert, deren Aufgabe in der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen besteht. Dieses geschieht im Rahmen eines breiten psychiatrischen und psychosomatischen Angebotes in stationärem, teilstationären und ambulanten Bereich. Alle Kliniken nehmen an der Pflichtversorgung teil und sehen damit Ihren Auftrag auch in der akuten und notfallmäßigen Versorgung der Menschen.

Das Betätigungsfeld der LAG sind sämtliche Belange des Faches Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, insbesondere die Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Menschen und deren Finanzierung, die Fort- und Weiterbildung der in den Kliniken beschäftigten Ärzte sowie die Vertretung der Anliegen und Interessen der Kliniken in der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber sonstigen Gremien und Institutionen.

Die Vertretung der Einzelinteressen der jeweiligen Kliniken und Abteilungen bleiben unberührt. Ziel ist es, durch die gemeinsame Vertretung zentraler Anliegen die Wirksamkeit der als notwendig erachteten Initiativen zu erhöhen. Ein umfassender Informationsaustausch erscheint daher als notwendig und wünschenswert. 

Struktur:

Die Treffen der LAG finden mindestens 3-malig im Jahr statt. Ist ein Mitglied verhindert, so kann ein stimmberechtigter Vertreter benannt werden. Nimmt dieser sein Stimmrecht nicht wahr, entscheiden die anwesenden Mitglieder bzw. Ihre Vertreter. Die Vertretung der einzelnen Klinken durch regelmäßige Teilnahme ist für eine zielgerichtete kontinuierliche Arbeit erforderlich und daher äußerst wünschenswert.

Abstimmungen/Beschlüsse erfolgen in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen der  Geschäftsordnung bedürfen der absoluten Mehrheit aller Mitglieder.

Jedes Treffen wird protokolliert. Das Protokoll wird jedem Mitglied per Email übermittelt.

Die LAG wählt eine Sprechergruppe. Hierzu wird alle zwei Jahre aus Ihren Mitgliedern ein stellvertretender Sprecher gewählt, dieser wird nach zwei Jahren dann zum Sprecher der LAG. Der Sprecher bleibt nach seiner Amtszeit noch weitere zwei Jahre in der Sprechergruppe. Durch dieses Modell sollen die jeweiligen Vorteile von beständigem Wechsel aber auch Kontinuität gewahrt werden.

Der Sprecher übernimmt organisatorische Aufgaben (Planung und Durchführung der Treffen), vermittelt Informationen innerhalb der LAG und stellt den primären Ansprechpartner für externe Anfragen dar. Die Etablierung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Wahrnehmung der LAG soll durch das Amt des Sprechers gefördert werden.

Es werden themenbezogene Arbeitsgruppen  gebildet. Die Arbeitsgruppen verfolgen kontinuierlich die Entwicklungen ihres Themengebietes, berichten der LAG bei den Treffen und leiten über den Sprecher  Informationen an alle Mitglieder weiter.

Die LAG setzt Arbeitsgruppen zu folgenden Themen ein: 

Versorgungsstrukturen/Finanzierung

Fort-/Weiterbildung

Rechtliche Grundlagen 

Die LAG kann an einzelne Mitglieder Mandate erteilen, um die gemeinsam festgelegten Ziele und Anliegen nach außen zu vertreten. Zur Erteilung eines Mandates ist die mehrheitliche Festlegung des betreffenden Vertreters als Mandatsträgers notwendig. Die Abstimmung erfolgt bei den Treffen durch die anwesenden Mitglieder. 

Stand der  Seite: 26.01.2022

 

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