Eine Zwangsstörung (auch Zwangserkrankung genannt) ist eine psychische Störung, bei der Betroffene immer wieder unerwünschte Gedanken und Handlungen erleben.
Die Betroffenen haben Zwangsgedanken, die sie durch bestimmte Handlungen (=Zwangshandlungen) zu beruhigen versuchen. Die Zwangsgedanken sind meist Ängste, wie etwa "Es passiert etwas Schreckliches, wenn ich das nicht mache."
Typische Zwangshandlungen sind:
Waschen: z.B. sehr oft die Hände waschen, aus Angst vor Keimen.
Kontrollieren: Ständig überprüfen, ob Türen und Fenster abgeschlossen oder Elektrogeräte ausgeschaltet sind.
Zählen: Bestimmte Dinge immer wieder zählen, z. B. Schritte .
Ordnen: Dinge immer exakt gleich anordnen oder symmetrisch ausrichten
Berühren: z.B. Gegenstände mehrfach berühren, oft in einer bestimmten Reihenfolge.
Rituale: z.B. Kleidung in einer bestimmten Reihenfolge anziehen
Die Betroffenen wissen, dass diese Handlungen übertrieben und oft sinnlos sind, sie können sich trotzdem nicht dagegen wehren.
Zwangsstörungen sind relativ häufig. Etwa 2-3 % der Menschen entwickeln im Laufe ihres Lebens eine Zwangsstörung. Bei der Hälfte der Betroffenen beginnt die Erkrankung bereits in der Kindheit. Männer sind genauso häufig betroffen, wie Frauen.
Risikofaktoren sind genetische Veranlagung, verunsichernde / traumatisierende Erfahrungen in der Kindheit, ungünstige Erziehungsmethoden und bestimmte Persönlichkeitsmerkmale wie ein starkes Bedürfnis nach Kontrolle. Auch Ungleichgewichte im Gehirnstoffwechsel, vor allem in Bereichen, die Angst und Verhalten steuern, können eine Rolle spielen.
Eine bewährte Therapieform ist die kognitive Verhaltenstherapie mit "Expositions-Reaktionsmanagement" in Kombination mit Medikamenten. Beim Expositions-Reaktionsmanagement setzt sich der/die Betroffene mit therapeutischer Begleitung den zwangsauslösenden Reizen schrittweise aus und lernt nach und nach, mit den aufkommenden unangenehmen Gefühlen umzugehen, ohne Zwangshandlungen auszuführen.
Der/die Betroffene macht dabei die Erfahrung, dass die mit der Situation verbundenen zwanghaften Befürchtungen nicht eintreten und dass er die unangenehmen Gefühle bewältigen kann, dass also Angst und Anspannung nach einer gewissen Zeit nachlassen, auch wenn er keine Zwangshandlungen ausführt.
Unbehandelt kommt es meist zu einer Ausweitung der Zwänge und Verstärkung der Zwangshandlungen. Eine frühzeitige Therapie ist daher ein wichtiger Schritt für die Betroffenen, die in ihrer Lebensqualität oft sehr eingeschränkt sind.
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Quellen:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/038_017k_S3_Zwangsst%C3%B6rungen_2022-07.pdf
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