Suchthilfezentrum Schleswig

Psychosoziale Begleitung Substituierter

Die Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB) ist ein Angebot für Personen, die gemäß der geltenden Richtlinien substituiert werden und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre soziale und psychische Situation zu stabilisieren.

Die psychosoziale Begleitung ist neben der ärztlichen Betreuung ein wichtiger Bestandteil der Substitution.  

Inhalte

  • schnelle Hilfe in Krisen
  • regelmäßige Einzelgespräche über die aktuelle Lebenssituation
  • Sozialberatung bezüglich Wohnsituation, Gerichtsverfahren, Bewährungsauflagen, Schulden etc.
  • Motivation und Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz oder Qualifizierungsmaßnahmen
  • Vermittlung in Entgiftung und stationäre Therapie
  • Niedrigschwelliges Gruppenangebot


Bei Bedarf kommen Sie gerne in die   offene Sprechstunde.
Dort besprechen wir die ersten Schritte. 

Weitere Informationen:

Alle Angebote setzen sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Wöchentliche Gruppentherapie (maximal zwölf Teilnehmer)
  • Therapeutische Einzelgespräche (nach Vereinbarung)
  • Gespräche mit wichtigen Bezugspersonen sowie Paar- oder Familiengespräche (nach Bedarf)
  • Regelmäßige Teilnahme an einer frei gewählten Selbsthilfegruppe
  • Fachärztliche Begleitung 

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen werden diese Angebote von dem jeweils zuständigen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, oder Krankenkasse) finanziert.

Die örtlichen Beratungsstellen unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Die Erstbewilligung bezieht sich bei ambulanter Rehabilitation auf sechs bzw. neun Monate, bei ambulanter Sucht- Nachsorge und ambulanter Weiterbehandlung auf sechs Monate.

Verlängerungen auf Antrag sind möglich, so dass sich eine Gesamtbehandlungszeit von maximal zwei Jahren ergeben kann. 

Die Kombitherapie ist eine Kombination aus stationärer und ambulanter Therapie.

An eine Phase verkürzter stationärer Behandlung schließt sich übergangslos eine ambulante Therapie an (DRV BUND).
Dies ist auch umgekehrt möglich, etwa bei einem krisenhaften ambulanten Verlauf (DRV NORD).

Um dem Suchtmittelabhängigen eine reibungslose Behandlung zu gewährleisten, finden bei den Übergängen Übergabegespräche zwischen den Behandelnden in Fachklinik und Suchthilfezentrum und dem Klienten statt.

Die Kombitherapie hat den Vorteil, dass die Betroffenen flexibel von einer Therapieform in die andere wechseln können, ganz nach Bedarf (auch mehrmals).